Zum zuverlässigen und sicheren Betrieb und Einsatz ist die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Funktionsbereitschaft und Sicherheit tragbarer Feuerlöscher nach den einschlägigen Regelwerken (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DIN 14406-4: 2009-09 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“, Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201-2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“) unter Beachtung der Herstellerangaben notwendig.
Das gilt entsprechend auch für sogenannte Übungsfeuerlöscher, solche also, die ausschließlich für diesen Zweck hergestellt und zu Löschübungszwecken eingesetzt werden. Diese Verpflichtung zur Auswahl geeigneter Feuerlöscher für Löschübungen obliegt der Verantwortung des Übungsleiters oder der Übungsleiterin.
Des Weiteren sind auch die speziellen Herstellervorgaben für die Übungsfeuerlöscher zu beachten, wie z. B. Pflege, Wartung und Nutzungsvorgaben. [1]
Gerne überprüfen wir Ihre Übungsfeuerlöscher
Senden Sie uns einfach eine Email mit der Anzahl und Art der Übungslöscher und wir lassen Ihnen gerne ein Angebot zukommen.
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, senden Sie uns die Löscher mit einem Paketdienstleister oder per Spedition an uns und wir warten die Übungsfeuerlöscher innerhalb kürzester Zeit und senden sie anschließend zurück.
Natürlich erhalten die Übungslöscher einen Wartungsnachweis aufgeklebt.
Wir freuen und auf Ihre Kontaktanfrage.
Quellen: [1] DGUV FBFHB-025 – Auswahl und Einsatz von Feuerlöschern bei Löschübungen